Gewerbliches Miet- und Pachtrecht
Die gesetzlichen Vorschriften für die Gewerberaummiete unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten von denjenigen für die Wohnraummiete. Insbesondere besteht beispielsweise bei gewerblichen Mietverhältnissen kein besonderer Kündigungsschutz.
Wir beraten Sie in allen gewerbemietrechtlichen Angelegenheiten und streben eine umfassende Klärung aller offenen Fragen insbesondere auf außergerichtlicher Ebene mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung an.
Auch die Problemlösung und Aktualisierung im laufenden Vertrag und die Abwicklung desselben sind selbstverständlich Teil der Leistungen für Sie.
Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich und vereinbaren Sie einen Termin.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hubert Beeck
Tel: 06841 – 984 850-0
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