Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht gehört zu den Kernkompetenzen von mir, Rechtsanwalt Hubert Beeck.
Ich berate und vertrete kleine und mittelständische Unternehmen in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, GmbH-Rechts, Unternehmenskaufrechts sowie im allgemeinen Wirtschaftsrecht.
Von der Gründung über die Wahl der Gesellschaftsform bis hin zum Unternehmensverkauf oder Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Dabei ist meine Beratung, aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Chefjustitiar und kaufmännischer Geschäftsführer eines mittelständigen Unternehmens, darauf gerichtet, frühzeitig Probleme zu erkennen und bereits entstandene Probleme durch eine unternehmerisch sinnvolle Lösung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit zu bewältigen.
Hierzu zählt auch die Beratung und Begleitung bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen und Verbesserung der Unternehmensstruktur, sowie die Erstellung und Vereinbarung eines tragfähigen Finanzierungskonzepts mit den beteiligten Banken und sonstigen Kapitalgebern.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Gesellschaftsrecht kann ich einschätzen, welche Maßnahmen in Ihrem Einzelfall rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll sind und setze Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Verhandlungsstärke praxisorientiert und zielsicher durch. Ziel ist es, möglichst Konflikte zu vermeiden oder durch praktikable Lösungen aufzulösen.
Kontaktieren Sie mich jetzt unverbindlich.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Hubert Beeck
Tel: 06841 – 984 850-0
Fax: 06841 – 984 850 13
Mail: kanzlei@hubert-beeck.de
Beratungsschwerpunkt
Beratungsschwerpunkt bilden die gesellschaftsrechtlich relevanten Rechtsfragen unter besonderer Einbeziehung der praxisorientierten Zielsetzungen bei:
- Unternehmenskauf- und verkauf
- Abschluss von Gesellschaftsverträgen
- Wahl der Gesellschaftsform
- Gründung von Gesellschaften: OHG, GmbH, AG, KG und GbR
- Umwandlung von Gesellschaften: Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Einbringung
- Kapitalerhöhung, -ersatz und -erhaltung
- Auseinandersetzungen der Gesellschafter
- Persönliche Haftung von Geschäftsführung / Vorstand
- Beratung und Durchführung von Gesellschafterversammlung
- Satzungsgestaltung