Allg. Zivilrecht / Allg. Vertragsgestaltung

Das allgemeine Zivilrecht ist ein breit gefächertes Rechtsgebiet.

Im Unterschied zum öffentlichen Recht und in weiten Teilen auch zum Strafrecht regelt das Zivilrecht die Rechtsbeziehungen von Bürgern untereinander.

Neben „gängigen“ Bereichen, wie z.B. dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht, regelt das Zivilrecht auch einige spezialgesetzliche Rechtsgebiete.

Haben Sie beispielsweise Streitigkeiten mit Ihrem Fitnessstudio, stehen wir Ihnen für Fragen hierzu gerne zur Verfügung.

Daneben entwerfen wir für Sie sowohl jegliche Art von individuell ausgehandelten Verträgen als auch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Kontaktieren Sie uns jetzt unverbindlich und vereinbaren Sie einen Termin.

Ansprechpartner:

RA-Hubert-Beeck

Rechtsanwalt Hubert Beeck

Tel: 06841 – 984 850-0
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Mail: beeck@hubert-beeck.de