Das Gericht der Union (EuG) zur Anwendbarkeit der DSGVO bei Pseudonymisierung
Ausgangspunkt der Entscheidung des EuG war die Klage des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB) gegen die Entscheidung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB), der in den übermittelten Stellungnahmen betroffener