Mitteilungspflicht des Arbeitgebers beim Verfall von Urlaubsansprüche
Bereits im Jahr 2012 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass gesetzliche Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres erlöschen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub wegen