Der Einfluss der EuGH-Rechtsprechung auf den Kündigungsschutz von Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung
Während Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung (d.h. mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 %) bislang in der Probezeit aufgrund ihrer Behinderung vor einer Kündigung nicht