Nach der bundesweit verschärften Verlängerung des Corona-Lockdowns bis (vorerst) zum 31.01.2021 ist die Frage, ob ArbeitnehmerInnen einen Anspruch auf Verrichtung ihrer Arbeitsleistung im Home-Office haben, nach wie vor brandaktuell.
Trotz einiger Unsicherheiten und Streitigkeiten lässt sich diese Frage eigentlich recht einfach beantworten, denn ein gesetzlicher Anspruch „auf Home-Office“ besteht nicht.
Sogar ArbeitnehmerInnen, die einer anerkannten Risikogruppe angehören, können von ihrem Arbeitgeber nicht per se verlangen, im Home-Office arbeiten zu dürfen. Auch ein Anspruch auf ein Einzelbüro besteht nicht. Das hat das Arbeitsgericht Augsburg mit Urteil vom 7. Mai 2020 entschieden.
Selbstverständlich obliegen dem Arbeitgeber aber nach den §§ 241 Abs. 2, 618 BGB gegenüber den ArbeitnehmerInnen in jedem Fall Rücksichtnahme- und Schutzpflichten.
Für die allgegenwärtige Situation bedeutet dies, dass seitens des Arbeitgebers geeignete Maßnahmen zum Schutz der MitarbeiterInnen zu treffen sind. Insbesondere besteht eine Verpflichtung, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und die geltenden Hygieneregeln umzusetzen und die dafür notwendigen Hygienemittel zur Verfügung zu stellen.
Erst wenn alle diese Anforderungen am eigentlichen Arbeitsplatz nicht erfüllt werden können, resultiert hieraus mittelbar die Verpflichtung des Arbeitgebers die betreffenden ArbeitnehmerInnen ins Home-Office zu schicken.
Ein Anspruch kann sich darüber hinaus aus einer individualvertraglichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder aber kollektivrechtlich aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
Andererseits kann der Arbeitgeber aber auch nicht in jedem Fall einseitig die Arbeit im Home-Office anordnen.
Wenn aber eine diesbezügliche Regelung vereinbart wurde, kann im Falle einer Anordnung die Pflicht bestehen, der ArbeitnehmerInnen nachkommen müssen.
Soweit aber die Möglichkeit zum Home-Office im Betrieb besteht, sollten in jedem Fall sogenannte Home-Office Richtlinien erstellt werden, die die Tätigkeit aus arbeits- sowie datenschutzrechtlicher Sicht regeln.
Sollten Sie bei der Erstellung solcher Richtlinien Hilfe benötigen oder haben Sie allgemeine Fragen rund um das Thema Home-Office stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.