Die französische Datenschutzbehörde CNIL stellte fest, dass es bei Google möglicherweise zu datenschutzrechtlichen Verstößen gekommen ist.
Insbesondere wird Google vorgeworfen, dass Informationen zur Verwendung der erhobenen Daten und dem Speicher-Zeitraum für die Nutzer nicht einfach genug zugänglich sind.
Hierin liege eine Verletzung der Informationspflichten des Art. 13 DSGVO.
Weiterhin werden die Nutzer nach Auffassung der Behörde nicht ausreichend darüber informiert, wie viele Google-Dienste ihre zuvor erteilte Zustimmungs zur Verarbeitung von Daten für die Personalisierung von betrifft.
Die Zustimmung der Nutzer, die im Rahmen der Anmeldung eines Google-Accounts eingeholt wird, sei weder spezifisch noch eindeutig.
Nun bleibt abzuwarten, ob Google gegen die Entscheidung Berufung beim Staatsrat in Paris einlegt.